Asbestuntersuchung in Lage
Unabhängige Untersuchung auf Asbest in Lage und im Kreis Lippe, mit Materialproben und Raumluftmessung nach TRGS 519. Objektiv, ohne Verkaufsdruck, als rechtssichere Grundlage vor Kauf, Sanierung oder Abriss.
Sie planen in Lage eine Asbestuntersuchung? Im Kreis Lippe, zwischen Lage, Lemgo und Detmold, untersuchen wir Wohngebäude gezielt auf asbesthaltige Baustoffe. In einem Haus in Lage entfernten die Eigentümer alten PVC-Boden samt Kleber und beschädigten Gipsputz; die Materialprobe bestätigte den Asbestverdacht, und die vorgeschriebene Freimessung nach TRGS 519 zeigte eine zunächst unvollständige Sanierung, sodass nachgereinigt werden musste.
Raumluftmessungen
Eine erhöhte Asbestfaserkonzentration in der Raumluft ist unsichtbar und geruchlos, aber gefährlich. Wir messen die Asbestfaserbelastung nach anerkannten Verfahren und bewerten das Ergebnis für Sie verständlich und nachvollziehbar.
Materialproben
Um zu klären, ob verbaute Materialien Asbest enthalten, entnehmen wir gezielt Materialproben und lassen diese im akkreditierten Labor analysieren. So erhalten Sie eine rechtssichere Grundlage für weitere Maßnahmen.
Warum eine Asbestuntersuchung wichtig ist
Asbest ist ein natürliches, faseriges Mineral, das früher in vielen Baustoffen steckte und heute wegen seiner krebserzeugenden Wirkung verboten ist. Asbest war bis 1993 ein weit verbreiteter Baustoff und steckt heute noch in Millionen von Gebäuden. Da asbesthaltige Materialien auch danach noch verfügbar waren, ist vereinzelt sogar bis 1996 mit dem Einbau von Asbestprodukten zu rechnen.
Beim Bearbeiten können feine Fasern freigesetzt werden, die tief eingeatmet werden und langfristig zu schweren Lungenerkrankungen sowie Krebs führen. Mit der neuen Gefahrstoffverordnung (Dezember 2024) sind Eigentümer und Bauherren verpflichtet, vor Sanierungen und Renovierungen eine fachkundige Asbestuntersuchung zu veranlassen. Wir unterstützen Sie dabei unabhängig, objektiv und ohne Verkaufsdruck.
Wann ist eine Asbestuntersuchung notwendig?
- Vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Baujahr vor 1993)
- Vor Renovierung, Sanierung oder Abriss
- Bei Verdacht auf asbesthaltige Materialien (Bodenbeläge, Dachplatten, Putze, Kleber)
- Als Nachweis gegenüber Behörden, Handwerkern oder der finanzierenden Bank
- Nach der neuen Gefahrstoffverordnung 2024 als gesetzliche Pflicht
Gesetzliche Grundlage (Gefahrstoffverordnung 2024)
Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung (Dezember 2024) gilt: Bei allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, muss von asbesthaltigen Baustoffen ausgegangen werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, Handwerker und Beteiligte über Asbestrisiken zu informieren und gegebenenfalls eine Sachverständigenuntersuchung zu beauftragen. Für Abbrucharbeiten ist seit Dezember 2025 auch im niedrigen und mittleren Risikobereich eine Genehmigung erforderlich.
Asbestuntersuchung nach VDI / TRGS
Unsere Untersuchungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach VDI-Richtlinien und der TRGS 519. Das gibt Ihnen und allen Beteiligten (Handwerkern, Behörden, Versicherungen) die nötige Rechtssicherheit.
Vor Kauf oder vor Sanierung
Planen Sie den Kauf einer älteren Immobilie oder eine Sanierung? Gerade bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, ist eine Asbestuntersuchung dringend empfohlen, und nach der neuen GefStoffV in vielen Fällen Pflicht. Wir begleiten Sie sachkundig von der ersten Einschätzung bis zur abschließenden Dokumentation.
Unsere Philosophie und Expertise für Ihr gesundes Raumklima
- Wir beraten Sie persönlich und stellen die richtigen Fragen, um Ihre individuelle Situation genau zu verstehen.
- Unser erfahrenes Team analysiert Schadstoffe und Risiken in Wohnräumen und Arbeitsumgebungen.
- Wir entwickeln praxisnahe Lösungen für ein gesundes und schadstoffarmes Raumklima.
Rufen Sie früh genug an
Bei Verdacht auf Asbest lohnt sich die Beratung durch einen Sachkundigen. Wir sind für Sie da, objektiv und ohne Verkaufsdruck.