Blöbaum Baubiologie

Fragen & Antworten zum Thema „Asbest“

Welche Gesundheitsgefahren gehen von Asbest aus?

Im Gegensatz zu vielen anderen Schadstoffen ist bei Asbest das Hauptproblem das Gefährdungspotential, athembare Fasern können freigesetzt werden. Fasern werden während der Beschädigung freigesetzt, auch beim mechanischen Bearbeiten wie z.B. Abschaben, Abschleifen, Abstrahlen. Ist ein Produkt in Ruhe, setzt es normalerweise keine Asbestfasern frei.

Asbestfasern sind längsspaltbar, d. h. sie spalten sich während der Beschädigung in feinste, schwebe fähige Fasern auf und können so tief in die Lunge gelangen. Im Körpergewebe verweilen sie Jahrzehnte, stechen Zellen auf und können so 20 bis 30 Jahre später Krebs auslösen.

Wenn Arbeiter jahrelang hohe Konzentrationen eingeatmet haben, kann auch eine Staublungenerkrankung entstehen, die Asbestose. 

Derzeit erkranken jährlich Tausende ehemalige Handwerker (z.B. Dachdecker) neu an Lungenkrebs aufgrund von Asbestfasern, die sie in den 70er Jahren eingeatmet haben. Diese Zahlen haben wegen der hohen Behandlungs- und Entschädigungskosten in den 80er und 90er Jahren zum Umdenken von Berufsgenossenschaften und Gesetzgeber geführt.

Die Vorschriften zum Umgang mit Asbest sind inzwischen scharf, werden oft aber nicht eingehalten.

Wieso müssen manche Asbestprodukte saniert werden - andere nicht unbedingt?

Schwach gebundene Asbestprodukte setzen schon bei kleinen Beschädigungen große Fasermengen frei. Für sie gibt es besondere Vorschriften (die Asbest-Richtlinien), nach denen bei genutzten Innenräumen das Gefährdungspotential und somit die Dringlichkeit der Sanierung in Abhängigkeit von Beschaffenheit, Lage und Zustand zu bewerten ist.

Bei fest gebundenen Asbestprodukten (z.B. Asbestzement) werden deutlich weniger Fasern freigesetzt. Hier reicht es in der Regel aus, bei ohnehin beabsichtigten Arbeiten daran die Arbeitsschutzvorschriften (TRGS 519) einzuhalten. Es gilt die Ermittlungspflicht nach Gefahrstoffverordnung, d. h. der Verantwortliche muss vor Beginn der Arbeiten sicherstellen, dass keine Asbestprodukte unerkannt bleiben.

Die folgenden Ausführungen entbinden den Verantwortlichen nicht von der Ermittlungspflicht.

Welche Bodenbeläge können Asbest enthalten?

Asbesthaltige Bodenbeläge sind bis Mitte der achtziger Jahre in Gebäuden, besonders auch in Wohnräumen verwendet worden. Heutzutage sind Verwendung und Verkauf in Deutschland durch die Gefahrstoffverordnung verboten. Im Moment der Beschädigung oder bei unsachgemäß durchgeführter Demontage (Entfernen, Abschleifen, Abschaben) können hohe Konzentrationen an Asbestfasern entstehen und den betroffenen sowie umliegende Räume kontaminieren.

Folgende Bodenbelagsarten sind oft asbesthaltig:

"Flex-Platten" (Vinyl-Asbest-Fliesen, PVC-Platten): Quadratische Platten mit einer Kantenlänge von 25 cm, leicht marmorierte Oberfläche, meist grau oder beige, aber auch z. B. rot, gelb, schwarz, blau, eine homogene Mischung mit ca. 15 % Asbest in festgebundener Form (die häufig verwendet schwarz-braunen Bitumenkleber enthalten oft ebenfalls Asbest).

Cousin-Vinyl-Beläge ("CV"-Beläge): Lageartig aufgebaute PVC-Bahnen-Ware, überwiegend auffälliges Fliesendekor, z.B. strukturierte Oberfläche, auf der Unterseite mit Asbest-Pappe beschichtet, diese etwa 1 mm starke Schicht enthält 90 % schwach gebundenes Asbest. Diese Beläge haben wegen der schwachen Bindung der Asbestfasern ein wesentlich höheres Gefährdungspotential als Flex-Platten.

Es gibt PVC-Fußbodenbeläge aus den sechziger Jahren, die auf der Rückseite eine 5 mm starke Schicht aus Jutefilz besitzen. Diese sind in der Regel asbestfrei.

In folgenden Materialien kann ebenfalls Asbest enthalten sein:

Zwischenlagen von Linoleum und Stragula-Beläge,

Estrich- und Klebematerialien: Asbest ist im Material gebunden, bei Fräs- und Schleifarbeiten werden Asbestfasern freigesetzt.

Wie kann ich einen Bodenbelag auf Asbest untersuchen lassen?

Sofern vorhanden, feuchten Sie ein loses Bruchstück an und verpacken es ohne weitere Beschädigung staubdicht, z.B. in einem Plastikbeutel. Wenn nicht, schneidet man von der Randleiste her nach entsprechendem Anfeuchten mit einem scharfen Teppichmesser ein kleineres Stück (Kantenlänge 1 bis 5 cm) heraus und verpackt es staubdicht. CV-Beläge mit möglicherweise schwach gebundenem Asbestrücken müssen vom Fachmann beprobt werden.

 

 

Welche Gefahr geht von Nachtspeicheröfen aus?

Ältere Nachtspeicheröfen enthalten oft Asbest. Die Geräte stellen dadurch ein ständiges Gefährdungspotential dar: z.B. können durch einen Stoß gegen das Gerät Asbestfasern ins Zimmer entweichen. Auch sollte man auf keinen Fall, wie oft in den Bedienungsanleitungen gefordert, den Ausbaubereich hinter dem Gitter selbst reinigen.

Um herauszufinden, ob das Gerät asbesthaltig ist, muss man die Gerätenummer (Typenschild) auf dem Gerät ausfindig machen, notfalls mithilfe des Elektrikers.

 

Was ist beim Entfernen von alten Nachtspeicheröfen zu beachten?

Nachtspeicheröfen können schwach gebundenes Asbest, Speichersteine mit hohen Chromatgehalten und PCB-haltige elektrische Bauteile enthalten. Eine Entsorgung auf dem Sperrmüll ist nicht möglich. In jedem Fall muss eine sachkundige Firma nach den Schutzvorschriften der TRGS 519 sowohl den Abbau wie auch die Entsorgung übernehmen.

Asbesthaltige Nachtspeicheröfen werden normalerweise in der Wohnung nicht mehr geöffnet. Am besten erfolgt die Entsorgung in folgenden Schritten:

Nachtspeicherofen elektrisch abklemmen, alle von vorn erreichbaren Öffnungen mit reißfestem Klebeband verkleben, Gerät vorsichtig nach vorne rutschen und die hinteren Öffnungen verkleben, Gerät nochmals in reißfeste Folie verpacken und als ganzes aus der Wohnung befördern.

Die Demontage im Innenraum erfordert eine teure Abschottung und wird aus Kostengründen vermieden.

Durch einmaliges Zerlegen eines alten, asbesthaltigen Nachtspeicherofens können mehr Asbestfasern freigesetzt werden, als in zehn Jahren Betrieb herausgeblasen werden. Räume sind nach der Demontage von Nachtspeicheröfen oft Asbest- belastet und müssen teuer dekontaminiert werden.

Was ist bei älteren Haushaltsgeräten, z.B. einem Toaster, zu beachten?

Alte Toaster, Haartrockner, Bügeleisen, Warmhalteplatten und Durchlauferhitzer können schwach gebundenes Asbest enthalten. Daher ist größte Vorsicht geboten. Informationen erhalten Sie vom Hersteller oder von einem Sachverständigen, der sich das Gerät allerdings ansehen muss.

Asbesthaltige Geräte packen Sie am besten staubdicht in Folie ein und entsorgen es über Ihre Gemeinde (Wertstoffhof, Giftmobil).

Ist Asbestsanierung steuerlich absetzbar?

In bestimmten Fällen, ja. Sie benötigen in der Regel ein Gutachten, welches die Erforderlichkeit der Sanierung attestiert. Damit sind die meisten Maßnahmen an alternden Asbestzementprodukten nicht steuerwirksam. Weitere Informationen erhalten Sie vom Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Quelle: Umweltinstitut München

 

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